
Familienleistungen dürfen grundsätzlich nicht nach den Lebenshaltungskosten in den EU-Mitgliedstaaten geschichtet werden, stellt der EuGH in seinem Urteil zum bayerischen Familiengeld klar. Der Freistaat drängt auf eine Änderung des EU-Rechts.

Familienleistungen dürfen grundsätzlich nicht nach den Lebenshaltungskosten in den EU-Mitgliedstaaten geschichtet werden, stellt der EuGH in seinem Urteil zum bayerischen Familiengeld klar. Der Freistaat drängt auf eine Änderung des EU-Rechts.